Für den Handel mit bestimmten Finanzpapieren muss man eine Erklärung unterschreiben, dass man über die Risiken aufgeklärt wurde. Dadurch erhält man die so genannte Termingeschäftsfähigkeit. Nur wer über Termingeschäftsfähigkeit verfügt, kann
- Calls
- Puts
- Futures
rechtswirksam kaufen und verkaufen.
Im Handelsregister eingetragene Kaufleute sind per Gesetz termingeschäftsfähig. Privatpersonen nur, wenn sie die oben beschriebene Erklärung unterschrieben haben. Der Grund für diese Vorgehensweise liegt darin, Anleger die hohen Risiken bestimmter Produkte klarzumachen und sich im Falle von Totalverlusten gegen Forderungen abzusichern.
Das Formular zur Erlangung der Termingeschäftsfähigkeit erhält man beim Eröffnen eines Depots oder auf Anfrage von seinem Broker (hier 2 Broker-Empfehlungen). In der Regel muss das Formular alle zwei Jahre erneut ausgefüllt werden.